· Fachbeitrag · Revision
Anwaltsfreundlich: OLG Köln zum Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Münster/Augsburg
| Bisher hat es keine Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr nach Nr. 4130 VV RVG für das Revisionsverfahren gegeben. Dazu hat nun das OLG Köln Stellung bezogen. |
Sachverhalt
Der Rechtsanwalt hatte den Angeklagten im ersten Rechtszug als Wahlverteidiger vertreten. Nach dessen Verurteilung legte der Anwalt das Wahlmandat nieder und beantragte, ihn als Pflichtverteidiger beizuordnen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Revisionsbegründungsschrift des Verteidigers bereits vorlag. Eine nachträgliche Pflichtverteidigerbeiordnung sei daher nicht zulässig. Die Beschwerde des Angeklagten hatte allerdings Erfolg.
Entscheidungsgründe
Der Senat war der Ansicht, dass sich die Frage, ob rückwirkend beigeordnet werden darf, vorliegend nicht stellt, da das Revisionsverfahren noch nicht abgeschlossen war (29.7.16, 2 Ws 504/16, Abruf-Nr. 192458).
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