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  • · Nachricht · Straf- und Bußgeldsachen

    Reisekosten: Gute Nachrichten für auswärtige Wahlverteidiger

    | Das AG Weißwasser hat mit seinem Beschluss vom 1.8.14 einer unzulässigen Kürzung bei der Erstattung von Fahrtkosten und Abwesenheitspauschale des auswärtigen Wahlverteidigers eine Absage erteilt. |

     

    Die Erinnerung des Vertreters der Staatskasse gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, der die beantragten Reisekosten und die Abwesenheitspauschale des Verteidigers festsetzte, wurde als unbegründet zurückgewiesen (AG Weißwasser 1.8.14, 1 Ds 130 Js 9079/10).

     

    Der Kostenfestsetzungsbeschluss führte dazu aus:

     

    Mit der Änderung des § 142 StPO zum 1.10.09 setzt die Bestellung des vom Beschuldigten bezeichneten Verteidigers nicht mehr voraus, dass er bei seinem Vorschlag einen ortsansässigen Rechtsanwalt nennt.

     

    Wenn aber gemäß §§ 141, 142 StPO der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger hätte bestellt werden können, dürfen seine als Wahlverteidiger geltend gemachten Auslagen dahinter nicht zurückbleiben (OLG Nürnberg 6.12.10, 2 Ws 567/10, AG Witten 21.4.10, 9 Ds 63 Js 63/09-44/09).

     

    Einsender: RA, Dipl.-Kaufmann, Industriekaufmann Peter Fricke, Dresden, Köln

    Quelle: ID 43043063