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  • · Fachbeitrag · Terminsgebühr

    So sind Terminsgebühren zu bemessen

    von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Augsburg/Münster

    | Das OLG Bamberg hat jetzt entschieden: Zeitstufen, die bezüglich des Pflichtverteidigers festgelegt sind, geben Hilfestellung bei der Einordnung bzw. Bemessung der Terminsgebühr im Gebührenrahmen. |

     

    Sachverhalt

    Der Verteidiger machte für den freigesprochenen Angeklagten Erstattungsansprüche wegen der diesem durch die Inanspruchnahme des Verteidigers entstandenen Auslagen geltend. Dabei hat der Verteidiger für jeden Verhandlungstag die Mittelgebühr ‒ entweder mit oder ohne Haftzuschlag ‒ angesetzt und sie dann unter Berücksichtigung der Schwere des Tatvorwurfs, der Bedeutung der Sache für den Mandantin usw. angemessen erhöht. Die Rechtspflegerin hat die Gebühren jeweils niedriger festgesetzt. Das Rechtsmittel des Verteidigers hatte beim OLG Bamberg Erfolg (6.2.18, 1 Ws 51/18, Abruf-Nr. 200058). Danach kommt nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG eine Abweichung von der Bestimmung der Höhe der Gebühr durch Verteidiger im Festsetzungsverfahren nur in Betracht, wenn sich diese als unbillig hoch erweise. Nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung seien Abweichungen bis zu 20 Prozent im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich anzusehen.

     

    Relevanz für die Praxis

    Bei der Bestimmung des Gebührenrahmens sind vor allem die in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Umstände zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die geltend gemachten Terminsgebühren spielte jedoch hier auch die Dauer des jeweiligen Hauptverhandlungstermins eine bestimmende Rolle (KG RVGreport 12, 391; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 23. Aufl., VV 4108 bis 4111 Rn. 18). Hierbei kann der Verteidiger sich an den Grenzen der Längenzuschläge Nr. 4110, 4111 VV RVG orientieren. Eine Verhandlungsdauer von bis zu fünf Stunden ist dabei als durchschnittlich zu bewerten (KG, a.a.O., Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl., Vorbem. 4 VV Rn. 42 ff.).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 78 | ID 45179103