02.02.2021 · Nachricht · Terminsgebühr
„Verhandeln“ ist jede sachdienliche Handlung, die eine Entscheidung des Gerichts fördert
| Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG sieht für die Teilnahme des Verteidigers an einem Hafttermin außerhalb der Hauptverhandlung eine Vernehmungsterminsgebühr vor. In der Rechtsprechung ist in diesem Zusammenhang umstritten, wie der Begriff des „Verhandelns“ zu verstehen ist. Zum Verhandeln durch Sich-nicht-äußern hat sich das LG Würzburg geäußert. |
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