· Fachbeitrag · Zusätzliche Verfahrensgebühr
Arrest betreffend Rückgewinnungshilfe
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Münster/Augsburg
| Es ist umstritten, ob in den Fällen, in denen im Strafverfahren ein Arrest der Sicherung von Rückgewinnungsansprüchen dient, die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG entsteht. Zu dieser Frage gibt es nun zwei OLG-Entscheidungen, die jedoch unterschiedliche Antworten geben. |
Sachverhalt
In beiden Fällen war im Strafverfahren nach § 111b StPO der Arrest angeordnet worden. Beide Verfahren wurden später eingestellt.
- Im vom OLG Frankfurt (11.5.17, 1 U 203/15, Abruf-Nr. 194542) entschiedenen Fall hatte der frühere Beschuldigte im StrEG-Verfahren die Gebühr der Nr. 4142 VV RVG als Entschädigung geltend gemacht.
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