· Fachbeitrag · Abrechnungspraxis
Wenn der Mandant den Rechtsstreit kostengünstig beenden will
| Nach Klageerhebung bzw. im schriftlichen Vorverfahren oder bei einer unstreitigen Forderung kommt es für den Beklagten oft darauf an, den Rechtsstreit möglichst kostengünstig zu beenden. Was Rechtsanwälte hierbei beachten müssen, schildert der folgende Beitrag. |
1. Beklagtenvertreter hat Prozessauftrag
a) Vergleich mit Klagerücknahme
In den eingangs geschilderten Fällen ist es nach erteiltem Prozessauftrag ratsam, sich telefonisch mit dem Klägervertreter in Verbindung zu setzen und die Zahlungsbereitschaft des Beklagten zu erklären. Es sollte eine Vereinbarung getroffen werden, wonach der Kläger nach Zahlung die Klage zurücknimmt und der Beklagte im Gegenzug zusagt, keinen Kostenantrag zu stellen und zugleich erklärt, die Kosten des Klägervertreters zu übernehmen.
Es fallen dann folgende Kosten an:
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