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  • · Nachricht · Aktualisierte Sonderausgabe zum KostRÄG 2021

    So holen Sie das Optimum aus dem KostRÄG heraus

    | Das KostRÄG ist seit dem 1.1.21 in Kraft. Rechtsanwälte können sich damit über ein Gebührenplus von rund 10 Prozent freuen! Damit Sie als Leserinnen und Leser Ihre Möglichkeiten von Anfang an optimal ausschöpfen, hat RVG prof. für Sie die Sonderausgabe mit der Berichterstattung und den Beispielen zum KostRÄG 2021 aktualisiert (siehe rvgprof.iww.de , Abruf-Nr. 47044827 ). |

    Quelle: ID 47074026