Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Gebührenbestimmende Werte im Überblick

    von Dorothee Dralle, Lehrbeauftragte und Rechtsfachwirtin, Berlin

    | Der vom Arbeitsgericht festgesetzte Wert ist nicht immer auch für die Rechtsanwaltsgebühren maßgeblich (RVG prof. 16, 28 und 52). Der Beitrag widmet sich der Wertberechnung im für das Arbeitsrecht typischen Fall des Mehrvergleichs und gibt eine Übersicht sämtlicher Werte - gleichgültig ob Streit-, Gegenstands-, Rechtsmittel- oder Gerichtsgebührenwert. |

    1. Kein Gerichtsgebührenwert bei Einigung

    Nach § 32 RVG ist ein gerichtlich festgesetzter Gerichtsgebührenwert auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. Häufig fallen aber nach dem GKG gar keine Gerichtsgebühren an. Das Gericht setzt dann keinen Streitwert nach § 63 GKG fest. Da wegen der Einigung auch kein Urteil ergeht, kann es auch keinen Wert nach § 61 ArbGG (Rechtsmittelwert) geben. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Verfahren

    • durch gerichtlichen Vergleich beendet wird (Vorb. 8 Teil 8 KV GKG),