· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Zwischenzeugnis: Halbes Bruttomonatsgehalt als Streitwert
| Für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist die Festsetzung eines halben Brutto-Monatsgehalts als Streitwert nicht zu beanstanden. |
Das LAG Schleswig-Holstein (22.7.14, 3 Ta 104/14, Abruf-Nr. 143916) hat seiner sicher diskussionswürdigen und unter dem Streitwertkatalog liegenden Rechtsprechung damit eine weitere Fallgruppe hinzugefügt:
- Nach ständiger Rechtsprechung des LAG kommt die Festsetzung eines Brutto-Monatsgehalts für einen Zeugnisstreit regelmäßig nur in Betracht, wenn die Parteien qualifiziert über den Inhalt des Zeugnisses streiten.
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