· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Zwischenzeugnis: Halbes Bruttomonatsgehalt als Streitwert
| Für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist die Festsetzung eines halben Brutto-Monatsgehalts als Streitwert nicht zu beanstanden. |
Das LAG Schleswig-Holstein (22.7.14, 3 Ta 104/14, Abruf-Nr. 143916) hat seiner sicher diskussionswürdigen und unter dem Streitwertkatalog liegenden Rechtsprechung damit eine weitere Fallgruppe hinzugefügt:
- Nach ständiger Rechtsprechung des LAG kommt die Festsetzung eines Brutto-Monatsgehalts für einen Zeugnisstreit regelmäßig nur in Betracht, wenn die Parteien qualifiziert über den Inhalt des Zeugnisses streiten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig