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Reisekosten: OLG Celle stellt auf fiktive Reisekosten ab
| Beauftragt die im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalt, sind dessen tatsächlichen Reisekosten regelmäßig nicht bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig, sondern lediglich bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohnsitz der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten. |
So entschied das OLG Celle (22.6.15, 2 W 150/15) und wies die sofortige Beschwerde
gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss zurück.
Volltext unter http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Celle&Datum=22.06.2015&Aktenzeichen=2%20W%20150/15
Quelle: ID 43558701