12.10.2015 · Fachbeitrag · Der praktische Fall
PKH-Fälle: Gebühren nach neuem Recht
| Welches Recht nach dem 2. KostRMoG gilt, macht § 60 RVG davon abhängig, ob der Mandant den anwaltlichen Auftrag vor oder nach dem 1.8.13 erteilt hat (AK 15, 180). Diese Frage stellt sich regelmäßig in Fällen der Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe (PKH). |
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