· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Termins- und Einigungsgebühr in der Zwangsvollstreckung
von Dipl.-Rechtspfleger Joachim Volpert, Willich
| In der Praxis stellt sich auch in der Zwangsvollstreckung die Frage, ob für die jeweiligen Tätigkeiten eine Termins- und/oder eine Einigungsgebühr entstehen kann. Der folgende Beitrag zeigt, wo dies der Fall ist. |
1. Terminsgebühr
Die Terminsgebühr entsteht nach der Anm. zu Nr. 3310 VV RVG nur für die Teilnahme an einem
- gerichtlichen Termin oder
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