28.06.2021 · Nachricht · „Existenzklage“
Auch die nicht existente Partei hat einen Kostenerstattungsanspruch
| Eine nicht existente Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren die zur Geltendmachung ihrer Nichtexistenz angefallenen Anwaltskosten erstattet verlangen. Das OLG Saarbrücken (29.3.21, 9 W 9/21, Abruf-Nr. 222911 ) schließt sich damit dem BGH (NJW 08, 527) an und geht noch einen Schritt weiter: |
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