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  • · Nachricht · Fälligkeit

    Berufsrechtlicher Grundsatz ist abdingbar

    | § 8 RVG ist ebenso abdingbar wie die Vorläufervorschrift des § 16 BRAGO. Fälligkeitsvereinbarungen können auch konkludent geschlossen werden, etwa wenn die Parteien eine Zeitvergütung und regelmäßige Zwischenabrechnungen vereinbart haben ( BGH 19.9.13, IX ZR 112/11 ). |

     

    Gemäß § 8 Abs. 1 RVG wird die Rechtsanwaltsvergütung fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, wird die Vergütung auch fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Diese Norm ist abdingbar.

     

    Quelle: ID 42475499