· Fachbeitrag · Familienrecht
Einstweilige Anordnung auf Unterhaltszahlung: So wird der Verfahrenswert richtig ermittelt
von RA Norbert Schneider, Neunkirchen
| Die Bestimmung des Verfahrenswerts in einstweiligen Anordnungsverfahren auf Zahlung von Unterhalt bereitet oft Schwierigkeiten. Der folgende Beitrag zeigt, wie die Wertbestimmung vorgenommen werden muss. |
1. Gesetzliche Regelung
Im Gegensatz zu früher sieht das seit dem 1.9.09 geltende FamGKG für einstweilige Anordnungsverfahren keine besonderen speziellen Wertvorschriften mehr vor. Es enthält lediglich eine allgemeine Regelung in § 41 FamGKG.
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Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert i.d. Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen. Dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. |
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