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  • · Nachricht · Fernabsatz

    Kapitalanlagerecht: Anwaltsvertrag mit besonderem Widerrufsrecht

    | Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Vergütung außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit in Anspruch. Ein Anspruch steht ihr jedoch nicht zu, da die Beklagte den Anwaltsvertrag wirksam gemäß §§ 312d, 355 BGB widerrufen hat.Für Anwaltsverträge, insbesondere im Rahmen der Vertretung geschädigter Kapitalanleger, können die Regeln des Fernabsatzes mit besonderem Widerrufsrecht gelten (AG Offenbach 9.10.13, 380 C 45/13). |

     

    In diesem Fachgebiet ist die Anwaltstätigkeit nicht derart individuell wie im klassischen Fall. Der Verbraucherschutz erfordert eine Anwendung des besonderen Schutzes aus § 312b BGB.

     

    Merke | Fernabsatzverträge sind gemäß § 312b Abs. 1 S. 1 BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

     

    Bei der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der Vertretung geschädigter Kapitalanleger tritt der persönliche Kontakt mit dem Mandanten in den Hintergrund. Die vom Anwalt zu erstellenden Schriftsätze zeichnen sich dadurch aus, dass sie das gleiche Grundgerüst haben und nur individuelle Anpassungen erforderlich sind. Die Mandanten wohnen typischerweise nicht am Kanzleisitz, sondern sie sind in ganz Deutschland verteilt. Dies erschwert eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Anwalt. Der Mandant wird dementsprechend versucht sein, den Vertrag möglichst mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln abzuschließen und auch im Rahmen der Abwicklung möglichst ohne einen persönlichen Kontakt mit dem Anwalt auszukommen. Es stellt keinen unzumutbaren Aufwand für den Unternehmer dar, die von dem Gesetz aufgestellten Anforderungen an Fernabsatzgeschäfte zu bewältigen.

    Quelle: ID 42570112