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  • · Fachbeitrag · Forderungsaufstellungen

    Es tut sich nichts: Basiszins bleibt weiterhin unverändert

    | Wollen Sie Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie unbedingt beachten: Auch für den Zeitraum 1.7. bis 31.12.19 ist der Basiszins unverändert bei ‒ 0,88 Prozent geblieben. |

     

    Der Verzugszins bei Verbrauchergeschäften beträgt damit in diesem Zeitraum ebenfalls weiterhin 4,12 Prozent, der Verzugszins bei Handelsgeschäften 8,12 Prozent.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2019 | Seite 183 | ID 46125633