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  • · Nachricht · Gebühren im Zivilrecht

    Keine Einigungsgebühr bei nur minimaler Einigung

    | Eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV-RVG fällt nicht an, wenn die Vereinbarung der Parteien nur einen unerheblichen Teil des Verfahrensgegenstands betrifft. Das hat jetzt das OLG Düsseldorf entschieden (8.8.16, I-10 W 116/16). |

     

    Das OLG führt seine Ansicht wie folgt weiter aus: Eine Vereinbarung über einen nur unerheblichen Teil des Verfahrensgegegnstands kann vorliegen, wenn in einem Verfahren, in dem es inhaltlich allein um die Realisierung eines monetären Ersatzanspruchs geht, eine Verständigung nur über den Inhalt einer Unterlassungserklärung getroffen wird.

    Quelle: ID 44325201