· Nachricht · Gerichtlicher Vergleich
Arbeitsverhältnis wird vergleichsweise beendet: Mehrwert
| Einigen sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich darauf, das ungekündigte Arbeitsverhältnis zu beenden, rechtfertigt dies, einen Vergleichsmehrwert in Höhe des Vierteljahresverdiensts festzusetzen. Voraussetzung ist, dass aus besonderen Umständen ungewiss war, ob das Arbeitsverhältnis weiter bestand (LAG Berlin-Brandenburg 28.10.15, 17 Ta 6089/15). |
Der Mehrwert rechtfertigt sich, weil die Parteien eine Ungewissheit beilegen. Vorliegend trugen die Beschwerdeführer in der Beschwerdeinstanz neue Umstände vor, sodass die Beschwerde begründet war. Die Entscheidung entspricht den Empfehlungen der Streitwertkommission für die Arbeitsgerichtsbarkeit.
Quelle: ID 43901364