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  • · Nachricht · Geschäftsgebühr

    Keine doppelte Gebühr: Zahlung eines Teilbetrags entzweit Auftrag nicht

    | Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gemäß Nr. 2300 des VV RVG auch nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (dann niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den noch offenen Teil der Forderung Klageauftrag erteilt wird ( BGH 20.5.14, VI ZR 396/13, Abruf- Nr. 141815 ). |

     

    Die maßgebliche Einheitlichkeit des Auftrags wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die vom Rechtsanwalt geschuldete außergerichtliche Geltendmachung einer Forderung nur teilweise zum Erfolg führt.

     

    Mehr dazu bald ins RVG prof.!

    Quelle: ID 42763920