22.01.2020 · Fachbeitrag · Gütliche Erledigung
Schuldner unbekannt verzogen? Keine Gebühr!
| Die Gebühren der Nr. KV 207, 208 GVKostG für den Versuch einer gütlichen Erledigung nach § 802b ZPO spalten die Gerichte. Das OLG Koblenz hat jetzt die Frage verneint, ob die Erledigungsgebühr auch anfallen kann, wenn die an den Schuldner gerichtete Aufforderung zur gütlichen Erledigung diesem wegen unbekannten Aufenthalts nicht zugegangen ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig