· Fachbeitrag · Inkassokosten
So erzielen Sie als Inkassounternehmer mehr Geld
von RiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
| Seit dem 1.9.13 rechnen Inkassounternehmen (IKU) wie Rechtsanwälte ab. Das Bundesministerium der Justiz kann für Forderungen gegen Privatpersonen Gebührenhöchstsätze festlegen. Mit einer entsprechenden Verordnung ist zu rechnen. Bis dahin gelten § 4 Abs. 5 S. 1 RDGEG und das RVG. In umfangreichen Fällen erhöht sich die Geschäftsgebühr (RVG prof. 14, 10, 13). Weitere Gebühren können das Einkommen steigern. |
1. Einigung spart Kosten und bringt Einigungsgebühr
Eine Einigungsgebühr fällt nach Nr. 1000 VV RVG an, wenn es zu einem Ratenzahlungs-, Teilzahlungs- oder Abfindungsvergleich kommt. Solche Angebote stellen in der Praxis der Beitreibung von im Wesentlichen unstreitigen Forderungen einen Bearbeitungsschwerpunkt dar.
PRAXISHINWEIS | Kombiniert mit verjährungsverlängernden Vereinbarungen, Sicherungsabtretungen oder -übereignungen und partiellen Schweigepflichtentbindungen sparen Sie die Kosten der Titulierung (Anerkenntnis und verjährungsverlängernde Vereinbarung), von Pfändungsmaßnahmen (Abtretung) und der Abgabe der Vermögensauskunft (Schweigepflichtentbindung). Allein die Kosten der staatlichen Inanspruchnahme addieren sich schnell auf mehrere hundert Euro. Die Offenlegung einer Abtretung ist um ein Vielfaches kostengünstiger. |
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