· Fachbeitrag · Rechtsschutz
Reisekosten in der Rechtsschutzversicherung
von RA Norbert Schneider, Neunkirchen
| Kennen auch Sie den Einwand von Rechtsschutzversicherern, dass die Reisekosten des Anwalts nicht versichert sind? Diese Aussage ist in dieser Form falsch. Denn Reisekosten sind gesetzliche Auslagen nach Nr. 7003 ff. VV RVG und fallen damit grundsätzlich unter den Versicherungsschutz. Allerdings können die Versicherungsbedingungen die Höhe der ersetzbaren Reisekosten begrenzen. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |
1. Allgemeine Begrenzungsklausel beachten
Im Allgemeinen verwenden Rechtsschutzversicherer in ihren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) die folgende Begrenzungsklausel:
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Die … erbringt und vermittelt Dienstleistungen zur rechtlichen Interessenwahrnehmung und trägt bei Eintritt des Rechtsschutzfalls im Inland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts … |
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