· Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Gerichtliche Vergütung: Patentanwaltmuss härter kämpfen als Rechtsanwalt
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Ein Patentanwalt, der am gerichtlichen Verfahren mitgewirkt hat, kann nicht nach § 11 RVG verlangen, dass seine Vergütung gegen seinen Auftraggeber im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt wird - so nun der BGH (25.8.15, X ZB 5/14 ). Dass ein Patentanwalt sein Honorar daher ggf. anmahnen oder einklagen muss, erklärt der folgende Beitrag. |
Entscheidungsgründe
Der Patentanwalt der Antragsgegnerin hat sich erfolglos dagegen beschwert, dass sein Kostenfestsetzungsantrag zurückgewiesen wurde.
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Die Vergütung des Patentanwalts für die Vertretung einer Partei oder die Mitwirkung bei der Vertretung einer Partei im gerichtlichen Verfahren kann nicht nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG gegen den Auftraggeber festgesetzt werden (Abruf-Nr. 179506). |
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