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  • · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    Gerichtliche Vergütung: Patentanwaltmuss härter kämpfen als Rechtsanwalt

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Ein Patentanwalt, der am gerichtlichen Verfahren mitgewirkt hat, kann nicht nach § 11 RVG verlangen, dass seine Vergütung gegen seinen Auftraggeber im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt wird - so nun der BGH (25.8.15, X ZB 5/14 ). Dass ein Patentanwalt sein Honorar daher ggf. anmahnen oder einklagen muss, erklärt der folgende Beitrag. |

     

    Entscheidungsgründe

    Der Patentanwalt der Antragsgegnerin hat sich erfolglos dagegen beschwert, dass sein Kostenfestsetzungsantrag zurückgewiesen wurde.

     

    Die Vergütung des Patentanwalts für die Vertretung einer Partei oder die Mitwirkung bei der Vertretung einer Partei im gerichtlichen Verfahren kann nicht nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG gegen den Auftraggeber festgesetzt werden (Abruf-Nr. 179506).