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  • · Nachricht · Kostenfestsetzung

    Keine Terminsgebühr für Berufungsverfahren ohne Gerichtstermin

    | Der Kläger begehrt die Festsetzung einer Terminsgebühr für ein Berufungsverfahren, in dem kein Gerichtstermin stattgefunden hat und dessen Streitgegenstände in einem anderen Rechtsstreit erledigt und bei der Festsetzung der dort angefallenen Terminsgebühr erhöhend berücksichtigt wurden. |

     

    Eine Terminsgebühr ist für das Verfahren in der Berufungsinstanz nicht angefallen. Die Voraussetzungen von Vorb.3 Abs. 3 VV RVG sind nicht erfüllt (BAG 17.2.14, AZB 81/13).

    Quelle: ID 42733271