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  • 22.05.2024 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    Kostentragungspflicht des einen Streitgenossen kann Umsatzsteuer der anderen ausschließen

    | Trägt im Innenverhältnis ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Streitgenosse allein die gesamten Kosten, kann nach Ansicht des OLG Hamburg für die weiteren Streitgenossen keine Umsatzsteuer festgesetzt werden. |