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  • · Nachricht · Kostenrecht

    Isolierter Kostenwiderspruch wirkt wie prozessuales Anerkenntnis

    | Der auf die Kostenentscheidung beschränkte Widerspruch (Kostenwiderspruch) hat die Wirkung eines prozessualen Anerkenntnisses mit der Folge, dass nur noch über die Kosten nach §§ 91 ff. ZPO zu befinden ist (LG Köln 12.5.22, 14 O 36/22, Abruf-Nr. 235257 ). |

     

    Eine Nachprüfung der vom Anerkenntnis erfassten verzichtbaren Prozessvoraussetzungen und der materiellen Voraussetzungen des Hauptausspruchs findet nicht mehr statt. Der Beklagte kann daher als in der Hauptsache unterlegene Partei der Kostenlast des § 91 ZPO nur entgehen, wenn die Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses nach § 93 ZPO vorliegen.

    (mitgeteilt von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz)

    Quelle: ID 49493329