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  • · Nachricht · Kostenrecht

    Klage der WEG: Prozesskosten tragen alle Eigentümer

    | Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen ( BGH 4.4.14, V ZR 168/13, Abruf-Nr. 141617 ). |

     

    Eine Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers gemäß § 16 Abs. 8 WEG kommt nicht in Betracht.

    Quelle: ID 42722585