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  • · Leserforum

    Erstattung von Parkkosten auch ohne Geschäftsreise?

    Bild: © olly - stock.adobe.com

    | FRAGE: Mein Chef war Pflichtverteidiger in einer größeren Strafsache. Die gerichtliche Verhandlung erstreckte sich über mehrere Tage. Er fuhr mit dem Pkw und musste jedes Mal auf einem kostenpflichtigen Parkplatz parken. Die Kosten dafür waren erheblich. Unsere Kanzlei liegt in derselben politischen Gemeinde, sodass keine Geschäftsreise vorliegt. Kann er die Parkgebühren dennoch als Auslagen gegen die Staatskasse festsetzen lassen? |

     

    ANTWORT von Wolf Schulenburg, geprüfter Rechts- und Notarfachwirt, (Berlin): Nein.

     

    Ein Rechtsanwalt kann nach Vorb. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG zwar die ihm entstandenen allgemeinen Auslagen abrechnen. Dafür müssen aber zwei Voraussetzungen für die konkreten Auslagen kumulativ vorliegen: