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  • 20.04.2022 · Leserforum · Leserforum

    Terminsgebühren nach einer Teilerledigungserklärung?

    | Frage: Wie ist abzurechnen? Kläger K reicht eine Zahlungsklage über 3.200 EUR ein. In dem vom Gericht anberaumten Termin erscheint der nicht anwaltlich vertretene Beklagte B nicht. Das Gericht vertagt auf Antrag des Klägervertreters R und bestimmt einen neuen Verhandlungstermin. Vor diesem Termin zahlt B einen Teilbetrag von 2.500 EUR. Im Termin wird der Rechtsstreit übereinstimmend in Höhe von 2.500 EUR für erledigt erklärt. Über den Rest von 700 EUR wird streitig verhandelt und B wird zur Zahlung verurteilt. |