Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mietminderung

    Wert des Feststellungsantrags: Zwölffacher Minderungsbetrag

    | Ein auf die Feststellung einer Minderung gerichteter Klageantrag ist mit dem zwölffachen Minderungsbetrag zu bemessen, § 41 Abs. 5 GKG analog. |

     

    Das jedenfalls meint das KG Berlin (6.1.14, 8 W 96/13, Abruf-Nr. 140499) und hat dem LG Berlin widersprochen, das ausgehend von § 9 ZPO den dreieinhalbfachen Jahreswert der Minderung annahm. Wie das KG entschieden bereits das OLG Düsseldorf (OLGR Hamm 09, 645), das OLG Brandenburg (NZM 10, 43) und das OLG Hamburg (OLGR Hamburg 09, 707).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Frage ist nicht abschließend geklärt. Der BGH hat sich noch nicht zur Streitwerthöhe geäußert. Das rechtfertigt es, dass sich der Anwalt im eigenen Gebühreninteresse auf § 9 ZPO beruft und eine Regelungslücke bestreitet. Diese wäre für eine analoge Anwendung von § 41 Abs. 5 GKG nötig.

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2014 | Seite 127 | ID 42623855