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  • · Fachbeitrag · Mietsachen

    Räumungsfrist- bzw. Räumungsschutzverfahren: So verdienen Sie mehr

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | In der Abrechnungspraxis oft unbekannt ist die Tatsache, dass sog. Räumungsfrist- bzw. Räumungsschutzverfahren regelmäßig gesonderte Vergütungsansprüche entstehen lassen. Der folgende Beitrag zeigt, wo Gebührenpotenzial schlummert. |

    1. Unselbstständiges Räumungsfristverfahren

    Nach § 721 Abs. 1 ZPO kann das Gericht, wenn es auf Räumung von Wohnraum erkennt, auf Antrag oder von Amts wegen dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. Stellt der Schuldner einen Antrag, ist dieser vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil ergeht.

     

    MERKE | Ein solches sog. unselbstständiges Räumungsfristverfahren liegt demnach vor, wenn das Verfahren mit der Hauptsache, also dem Räumungsprozess, verbunden ist und das Gericht gleichzeitig mit dem Hauptanspruch auch über den Räumungsfristantrag entscheidet (AnwK-RVG/N. Schneider, 8. Aufl., VV 3334 Rn. 4).