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  • · Nachricht · PKH-Aufhebungsverfahren

    Auch formlose Mitteilungen bitte an den RA!

    | Hat ein Rechtsanwalt die Partei im PKH-Bewilligungsverfahren vertreten, erstreckt sich seine Prozessvollmacht auch auf das Nachprüfungs- oder Aufhebungsverfahren. |

     

    Dementsprechend müssen sämtliche Zustellungen dem Anwalt und nicht der Partei selbst zugehen, § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO. Dies gilt nach dem LAG Berlin-Brandenburg auch für sämtliche formlosen Mitteilungen (20.7.15, 21 Ta 1066/15).

     

    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=21%20Ta%201066%2F15&Suche=LAG%20Berlin%2020.07.2015%2021%20Ta%201066%2F15

     

    Zu dem Thema auch schon in RVG prof. Ausgabe 02 / 2015 | Seite 26

    Quelle: ID 43680682