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BGH stärkt gesetzliches „Beitreibungsrecht“ des RA
| Ist ein Rechtsanwalt im PKH-Verfahren einem Mandanten beigeordnet, kann er seine Anwaltsvergütung beitreiben, obwohl der Kostenerstattungsanspruch seiner Partei bereits gepfändet wurde. Das hat der BGH nun im Sinne der Anwälte beschlossen: |
Das gesetzliche Beitreibungsrecht des im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts geht einer Pfändung des Kostenerstattungsanspruchs der von ihm vertretenen Partei vor (BGH 11.11.15, XII ZB 241/15, Abruf-Nr. 182458).
Quelle: ID 43793497