· Fachbeitrag · Praxisfälle
I. Kosten und Gebühren im Arbeitsrecht
| Im Folgenden stellen wir vier Praxisfälle dar, bei denen die Erfahrung lehrt, dass es immer wieder zu Fehlern kommt, die leicht zu vermeiden wären. |
Arbeitsprozess in erster Instanz: Hypothetische Reisekosten festsetzungs- und erstattungsfähig
Bekanntlich gibt es in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Arbeitsgericht keinen Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistands (§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG). Regelmäßig wird in diesem Zusammenhang jedoch verkannt, dass dies nicht die sog. hypothetischen Reisekosten eines Rechtsanwalts betrifft.
1. Wichtige Ausnahme
Abweichend von dem eingangs geschilderten Grundsatz, sind also die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten im Rahmen der Erstattung hypothetischer Reisekosten der Partei erstattungsfähig.
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