· Fachbeitrag · Praxisfälle
II. Kosten und Gebühren im Familienrecht
| Im Folgenden stellen wir vier Praxisfälle dar, in denen neue, anwaltsfreundliche Entscheidungen zu berücksichtigen sind bzw. bei denen die Erfahrung lehrt, dass es immer wieder zu leicht zu vermeidenden Fehlern kommt. |
Das müssen Sie zur Kostenfestsetzung in Familiensachen wissen
Wann können Rechtsanwälte die Kosten zur Festsetzung anmelden? Der folgende Beitrag fasst das Wichtigste zusammen.
1. Grundsatz: Kostengrundentscheidung erforderlich
Nach § 85 FamFG sind die §§ 103 bis 107 ZPO über die Festsetzung des zu erstattenden Betrags entsprechend anzuwenden. Nach § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten aber nur aufgrund eines zur Vollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. In Familiensachen gibt es keine vorläufige Vollstreckbarkeit nach §§ 708 ff. ZPO. Hier gibt es nur Titel,
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