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  • · Fachbeitrag · Regierungsentwurf KostRÄG 2021

    Anwaltsvergütung wird linear angehoben

    | Die Gebühren des RVG sollen nach dem Regierungsentwurf des KostRÄG 2021 linear insgesamt um ca. 10 Prozent steigen. Dies gilt für Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren. Die Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen um weitere 10 Prozent erhöht werden. |

    1. Fast alle RVG-Gebühren werden um 10 Prozent angehoben

    Die Beträge sollen bei allen RVG-Wert-, -Betragsrahmen- sowie -Festgebühren grundsätzlich um 10 Prozent angehoben werden. Davon ausgenommen sind nur die Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV RVG, die allgemeine Mindestgebühr nach § 13 Abs. 2 RVG sowie die Höchstbeträge bei einer Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG.

     

    Beachten Sie | Bei den Wertgebühren beträgt die Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR rundungsbedingt etwa 9 Prozent, was aber durch eine entsprechend stärkere Anhebung in anderen Wertstufen kompensiert wird. Der Grund ist: Besonders in den untersten Wertstufen stehen die Rechtsverfolgungskosten zum Teil in einem ungünstigen Verhältnis zur Bedeutung der Angelegenheit für die Rechtsuchenden. Dies kann dazu führen, dass allein aufgrund des Kostenrisikos von der Mandatierung eines Rechtsanwalts abgesehen wird.