21.11.2014 · Fachbeitrag · Richterablehnung
Gegenstandswert für Anwaltstätigkeit im Beschwerdeverfahren: voller Hauptsachewert
| 1. Eine Streitwertfestsetzung von Amts wegen kommt im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Richters nicht in Betracht. 2. Der auf Antrag festzusetzende Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit beläuft sich auf den vollen Wert der Hauptsache. (LG Dortmund 7.7.14, 11 T 34/14, Abruf-Nr. 143264 ) |
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