· Fachbeitrag · Terminsgebühr
Eine Terminsgebühr entsteht auch durch Telefonate des Gerichts mit den Beteiligten
| Es fällt eine Terminsgebühr an, wenn der Kammervorsitzende, Einzelrichter oder Berichterstatter mit den Beteiligten außerhalb eines Termins jeweils in getrennten Telefonaten die Sach- und Rechtslage erörtert und auf Basis dieser Gespräche ein Vergleich geschlossen wird. So sieht es das Thüringer OVG. |
Relevanz für die Praxis
Die Entscheidung des Thüringer OVG ist für die anwaltliche Vergütung zunächst einmal positiv (26.8.20, 4 VO 390/20, Abruf-Nr. 221616). Dennoch bleibt fraglich, ob für den Rechtsanwalt auch dann eine Terminsgebühr entsteht, wenn dieser allein mit dem Gericht bzw. Berichterstatter (telefonische) Besprechungen führt.
Das sind die Voraussetzungen der Terminsgebühr
Die Terminsgebühr setzt nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG voraus, dass der Anwalt gerichtliche Termine oder außergerichtliche Termine und Besprechungen wahrnimmt. Die Gebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen entsteht dabei für die
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