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  • · Nachricht · Terminsgebühr

    Einspruch gegen VU: erneute Terminsgebühr?

    | Der nicht anwaltlich vertretene Beklagte legt gegen ein Versäumnisurteil (VU) Einspruch ein. Es ergeht ein Urteil, wonach das VU aufrechterhalten bleibt. Entstehen dann eine bzw. mehrere Terminsgebühren? Und wenn ja, in welcher Höhe? |

     

    Soweit der Einspruch zulässig ist und nicht verworfen wird, beraumt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an (§ 341a ZPO). Erscheint der Rechtsanwalt zu diesem Termin, fallen insgesamt folgende Gebühren an:

     

    • Gebühren bis zum Erlass des VU: RA erscheint
    • 1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG
    • 2. 0,5-Terminsgebühr, Nr. 3105 VV RVG i. V. m. Nr. 3104 VV RVG

     

    Einspruchsverfahren

    1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG