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  • · Nachricht · Umgangsverfahren

    Auch eine Zwischeneinigung löst die Einigungsgebühr aus

    | Eine Einigungsgebühr kann auch durch eine Zwischenvereinbarung über das Umgangsrecht ausgelöst werden, die eine abschließende Entscheidung des Gerichts nicht erspart (OLG Zweibrücken 6.3.14, 6 WF 16/14). |

     

    Ebenso hatte bereits das OLG Oldenburg entschieden (5.2.13, 3 WF 10/13): Eine Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren löst eine Einigungsgebühr aus, wenn der Inhalt der Einigung Gegenstand eines selbständigen Verfahrens sein könnte und durch die Einigung der damit verbundene Kostenaufwand vermieden wird.

    Quelle: ID 42659686