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  • · Nachricht · Unterbringungssachen

    Auch unstatthafte Rechtsmittel sind gerichtsgebührenfrei

    | Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind auch unter Geltung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.13 (GNotKG) gerichtsgebührenfrei. Diese Gebührenfreiheit gilt ebenfalls für unstatthafte Rechtsmittel (BGH 7.5.14, XII ZB 540/13, Abruf-Nr. 141722). |

     

    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die eine Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme ablehnende tatrichterliche Entscheidung ist nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 29.1.14, XII ZB 519/13, Abruf-Nr. 140754).

    Quelle: ID 42739510