26.09.2013 · Fachbeitrag · Verfahrenswert
Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung auf Verfahrenskostenvorschuss
| Der Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses ist regelmäßig mit der Hälfte des Werts des verlangten Vorschusses zu bewerten (OLG Celle 9.7.13, 10 WF 230/13, Abruf-Nr. 132999 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat