26.09.2013 · Fachbeitrag · Verfahrenswert
Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung auf Verfahrenskostenvorschuss
| Der Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses ist regelmäßig mit der Hälfte des Werts des verlangten Vorschusses zu bewerten (OLG Celle 9.7.13, 10 WF 230/13, Abruf-Nr. 132999 ). |
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