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  • 22.01.2015 · Fachbeitrag · Vollstreckungsgegenklage

    Aufrechnung: Vollstreckungsforderung als Streitwertgrenze

    | Der Streitwert der Vollstreckungsgegenklage ist auf den Wert der titulierten Forderung beschränkt, wenn die Klage auf die Aufrechnung mit Forderungen in einer Höhe gestützt wird, die den Betrag der titulierten Forderung, gegen deren Vollstreckung die Klage gerichtet ist, übersteigen. |