· Fachbeitrag · Vollstreckungsrecht
Vergütungsansprüche im Verfahren über die Vollstreckungserinnerung
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| In der Vollstreckungspraxis stellt sich oft die Frage, welche Vergütungsansprüche Rechtsanwälte haben, wenn sie für ihre Mandanten gegen eine Vollstreckungsmaßnahme Erinnerung einlegen. Hierbei ist zunächst zu unterscheiden, ob sich die Erinnerung gegen eine Vollstreckungsmaßnahme oder gegen eine Vollstreckungsentscheidung richtet. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |
1. Erinnerung gegen eine Vollstreckungsmaßnahme
Erster Schritt: Prüfen Sie, wer Vollstreckungsorgan ist - der Gerichtsvollzieher oder der Rechtspfleger?
- Gegen die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers - Vollstreckungsmaßnahme -kommt nur die Erinnerung gemäß § 766 ZPO in Betracht.
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