· Nachricht · Zahlungsverzug
RA auch in einfach gelagerten Fällen zweckmäßig
| Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist es auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen zweckmäßig und erforderlich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden ( BGH 17.9.15, IX ZR 280/14 ). |
Der Schuldner ist über den weiten Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV RVG, der am unteren Ende nah an die 0,3-Gebühr der Nr. 2302 VV RVG aF heranreicht, ausreichend geschützt. Er allein hat es in der Hand, sich vertragstreu zu verhalten und auf diese Weise den materiellen Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers gar nicht entstehen zu lassen.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IX%20ZR%20280/14
Quelle: ID 43739901