· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
1.11.21: Die Gerichtsvollziehergebühren sind um 10 Prozent erhöht worden
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Die Gebühren für Gerichtsvollzieher sind zum 1.11.21 ‒ ebenso wie schon die Rechtsanwaltsgebühren zum 1.1.21 ‒ linear um 10 Prozent angehoben worden (Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher [Gerichtsvollzieherkostengesetz ‒ GvKostG]; BGBl. I, 4607, iww.de/s5590 ). Die Änderungen werden zwangsläufig dazu führen, dass sich die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verteuern wird. Aus diesem Grund müssen Gläubiger umso mehr den Kosten-Nutzen-Gesichtspunkt beachten. Hier ein Überblick über die Gebühren. |
Übersicht / Erhöhte Gerichtsvollziehergebühren seit dem 1.11.21 | |||
KV-Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr bis 31.10.21 (EUR) | Gebühr seit 1.11.21 (EUR) |
100 | Persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher | 10 | 11 |
101 | Sonstige Zustellung | 3 | 3,30 |
200 | Vorpfändung (§ 845 Abs. 1 S. 2 ZPO) | 16 | 17,60 |
205 | Pfändung nach § 808 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, § 809, § 826, § 831 ZPO | 26 | 28,60 |
206 | Übernahme beweglicher Sachen zwecks Verwertung nach §§ 847, 854 ZPO | 16 | 17,60 |
207 | Versuch einer gütlichen Erledigung (§ 802b ZPO) | 16 | 17,60 |
208 | Der Gerichtsvollzieher ist zugleich mit einer Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 ZPO beauftragt. Die Gebühr der Nr. 207 ermäßigt sich auf | 8 | 8,80 |
210 | Übernahme des Vollstreckungsauftrags von anderem Gerichtsvollzieher, wenn Schuldner unter Mitnahme der Pfandstücke in anderen AG-Bezirk verzogen ist | 16 | 17,60 |
220 | Entfernung von Pfandstücken, die im Gewahrsam des Schuldners, des Gläubigers oder eines Dritten belassen waren ... | 16 | 17,60 |
221 | Wegnahme oder Entgegennahme beweglicher Sachen durch den zur Vollstreckung erschienenen Gerichtsvollzieher … | 26 | 28,60 |
230 | Wegnahme oder Entgegennahme einer Person durch den zur Vollstreckung erschienenen Gerichtsvollzieher … | 52 | 57,20 |
242 | Wegnahme ausländischer Schiffe, die in das Schiffsregister eingetragen werden müssten, wenn sie deutsche Schiffe wären, und ihre Übergabe an den Gläubiger … | 130 | 143 |
243 | Übergabe unbeweglicher Sachen an den Verwalter im Falle der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung … | 98 | 107,80 |
250 | Zuziehung zur Beseitigung des Widerstands (§ 892 ZPO), Beseitigung einer andauernden Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG (§ 96 Abs. 1 FamFG) sowie Anwendung von unmittelbarem Zwang auf eine Anordnung des Gerichts im Fall des § 90 FamFG | 52 | 57,20 |
260 | Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c, § 802d Abs. 1, § 807 ZPO | 33 | 36,30 |
261 | Übermittlung eines mit eidesstattlicher Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnisses an Drittgläubiger (§ 802d Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO) | 33 | 36,30 |
262 | Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 836 Abs. 3, § 883 Abs. 2 ZPO | 38 | 41,80 |
270 | Verhaftung, Nachverhaftung, zwangsweise Vorführung | 39 | 42,90 |
300 | Versteigerung, Verkauf, Verwertung in anderer Weise nach § 825 Abs. 1 ZPO von beweglichen Sachen, Früchten, die noch nicht vom Boden getrennt sind, Forderungen oder anderen Vermögensrechten … | 52 | 57,20 |
301 | Öffentliche Verpachtung an den Meistbietenden … | 52 | 57,20 |
302 | Anberaumung eines neuen Versteigerungs- oder Verpachtungstermins oder das nochmalige Ausgebot bei einer Versteigerung im Internet | 10 | 11 |
310 | Mitwirkung bei Versteigerung durch einen Dritten (§ 825 Abs. 2 ZPO) | 16 | 17,60 |
400 | Bewachung und Verwahrung eines Schiffes, eines Schiffsbauwerks oder eines Luftfahrzeugs (§§ 165, 170, 170a, 171, 171c, 171g, 171h ZVG, § 99 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen) … | 98 | 107,80 |
401 | Feststellung der Mieter oder Pächter von Grundstücken im Auftrag des Gerichts je festgestellte Person … | 7 | 7,70 |
410 | Tatsächliches Angebot einer Leistung (§§ 293, 294 BGB) außerhalb der Zwangsvollstreckung | 16 | 17,60 |
411 | Beurkundung eines Leistungsangebots … | 7 | 7,70 |
420 | Entfernung von Gegenständen aus dem Gewahrsam des Inhabers zum Zwecke der Versteigerung oder Verwahrung außerhalb der Zwangsvollstreckung | 16 | 17,60 |
430 | Entgegennahme einer Zahlung, wenn diese nicht ausschließlich auf Kosten nach diesem Gesetz entfällt, die bei der Durchführung des Auftrags entstanden sind … | 4 | 4,40 |
440 | Erhebung von Daten bei einer der in § 755 Abs. 2, § 802l Abs. 1 ZPO genannten Stellen… | 13 | 14,30 |
441 | Erhebung von Daten bei einer der in § 755 Abs. 1 ZPO genannten Stellen | 5 | 5,50 |
442 | Übermittlung von Daten nach § 802l Abs. 4 ZPO | 5 | 5,50 |
500 | Zeitzuschlag, wenn die Erledigung der Amtshandlung nach dem Inhalt des Protokolls mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt, für jede weitere angefangene Stunde | 20 | 22 |
600 | Nicht erledigte Zustellung (Nrn. 100, 101) | 3 | 3,30 |
601 | Nicht erledigte Wegnahme einer Person (Nr. 230) | 26 | 28,60 |
602 | Nicht erledigte Entsetzung aus dem Besitz (Nr. 240), Wegnahme ausländischer Schiffe (Nr. 242) oder Übergabe an den Verwalter (Nr. 243) | 32 | 35,30 |
603 | Nicht erledigte Beurkundung eines Leistungsangebots (Nr. 411) | 6 | 6,60 |
604 | Nicht erledigte Amtshandlung der in den Nrn. 205 bis 207, 210 bis 221, 250 bis 301, 310, 400, 410 und 420 genannten Art … | 15 | 16,50 |