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  • 23.11.2020 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Höherer Gebührenstreitwert: Das neue WEMoG wirkt sich auch auf die Anwaltsvergütung aus

    | Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) tritt zum 1.12.20 in Kraft (BR-Drucksache 544/20). Für die anwaltliche Vergütung kommt es dadurch zu folgenden Änderungen. |