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  • 13.06.2024 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Nach einem Versäumnisurteil werden die Gerichtskosten nicht ermäßigt

    | Ergeht in einem arbeitsrechtlichen Verfahren in erster Instanz ein Versäumnisurteil, kommt nach dem LAG Nürnberg weder ein Wegfall der Gerichtsgebühr nach Nr. 8210 Abs. 2 GKG-KV noch eine Gebührenermäßigung nach Nr. 8211 GKG-KV in Betracht. |