· Nachricht · Arbeitsrecht
So verdienen Sie den Vergleichsmehrwert
| Oft nehmen die Parteien eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich in einem Zahlungsrechtsstreit zum Anlass, sich auch darauf zu verständigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies rechtfertigt einen Vergleichsmehrwert, im Zweifel in Höhe eines Vierteljahresverdienstes. Das hat das LAG Köln entschieden ( 29.7.15, 7 Ta 150/15, Abruf-Nr. 185034 ). |
Das LAG weiter: Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen eines solchen Beendigungsvergleichs anstatt einer Abfindung eine verlängerte Kündigungsfrist mit bezahlter Freistellung, wirkt sich dies nicht zusätzlich streitwerterhöhend aus.
Quelle: ID 44176793